Meine HWK-Mitgliedschaft. Mein HWK-Beitrag. Beides lohnt sich.

Mit einer starken Handwerkskammer für ein starkes Handwerk!

 

Die Handwerkskammer ist die Selbstverwaltungseinrichtung des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk. Ihr Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts und ihre Aufgaben sind im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung (HwO)) festgelegt.

Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber*innen eines Handwerksbetriebes und handwerksähnlichen Betriebes sowie die Gesell*innen, Arbeitnehmer*innen mit abgeschlossener Berufsausbildung und die Auszubildenden.

Wir stehen für ein starkes Handwerk als ein stabiles Fundament für eine hohe Lebensqualität und eine leistungsfähige sowie nachhaltige Wirtschaft in Schwaben.

Unser zentraler Auftrag ist es, alles dafür zu tun, dass das gesamte Handwerk in Schwaben stark bleibt bzw. stärker wird. Dabei verstehen wir uns als zentraler Vordenker, Dienstleister und Interessensvertreter für ein starkes Handwerk.

Die Handwerkskammer sorgt dafür, dass die Kräfte des Handwerks gebündelt werden. Dadurch ist eine neutrale und unabhängige Arbeitsweise gewährleistet. Die Handwerkskammer bietet umfangreiche Beratungsleistungen an und erfüllt die ihr vom Staat übertragenen, hoheitlichen Aufgaben effektiv, kostengünstig und unbürokratisch. Auch als politische Interessenvertretung macht sich die Handwerkskammer für das Handwerk stark. Diese Leistung der Handwerkskammer bringt allen Handwerker*innen Nutzen. Deshalb ist es notwendig, dass alle Betriebe dafür ihren Solidarbeitrag leisten. Alle Unternehmen, ob groß oder klein, haben in dieser Gemeinschaft die gleichen Rechte und profitieren von den umfassenden Leistungen ihrer Handwerkskammer. Deshalb ist die Mitgliedschaft durch ein Bundesgesetz, die Handwerksordnung (HwO) geregelt.
Die Handwerkskammer vertritt die Belange des gesamten Handwerks gegenüber der Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit nach dem Prinzip der Selbstverwaltung. Selbstverwaltung bedeutet, dass der Staat der Wirtschaft die Möglichkeit gibt, ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu gestalten. Die Kosten dafür tragen alle Handwerksbetriebe gemeinschaftlich mit ihrem Mitgliedsbeitrag. Dieser ergibt sich aus der geltenden Beitragsordnung der Handwerkskammer und wird im Rahmen des jährlichen Haushalts durch die Vollversammlung festgelegt. Er stellt keine Gegenleistung für besondere Einzelleistungen dar, sondern dient der Finanzierung der Tätigkeiten der Handwerkskammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch ihre Mitglieder.
Die Handwerkskammer für Schwaben erbringt eine Vielzahl von Leistungen für ihre Mitglieder.

Als „kleines Stück Staat“ erfüllt die HWK die an sie übertragenen und in der Handwerksordnung geregelten, hoheitlichen Aufgaben eigenverantwortlich und wirtschaftsnah.

Dies sind ua.: 

 

Als ein auf das Handwerk spezialisierter Dienstleister bietet die Handwerkskammer ihren Mitgliedern Weiterbildung und Beratung, die sie nachhaltig erfolgreich machen.

Ihr breit gefächertes, unabhängiges, fachübergreifendes und handwerksorientiertes Beratungsspektrum umfasst die Bereiche: 



Als regionaler Vertreter des Wirtschaftssektors Handwerk setzt sich die Handwerkskammer in Politik und Öffentlichkeit konsequent, sachlich und ausgewogen für ihre Mitglieder, für ein hohes Ansehen des Handwerks und für optimale Rahmenbedingungen ein. Dabei sorgt sie für den Ausgleich von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen und vertritt alle Gewerke und Unternehmensgrößen.

Ihr Leistungsportfolio: 



Beitragspflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften, die in der Handwerksrolle, im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen sind, ebenso wie die Personen, die nach § 90 Abs. 3 und 4 HwO (Handwerksordnung) Mitglied der Handwerkskammer sind, nach Maßgabe des § 113 Abs. 2 Satz 4 HwO.
Der Kammerbeitrag dient der Solidargemeinschaft Handwerk nach dem Motto „Wir stehen füreinander ein.“ Durch den Beitrag jedes einzelnen Mitglieds kann die HWK allen Betrieben helfen, besonders denen, die sich selbst nicht helfen könnten. Er stellt keine Gegenleistung für besondere Einzelleistungen dar, sondern dient der Finanzierung der Tätigkeiten der Handwerkskammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch ihre Mitglieder.
Zur Deckung der durch die Errichtung und Tätigkeit der Handwerkskammer entstehenden Kosten wird ein jährlicher Handwerkskammerbeitrag nach Maßgabe des § 113 HwO (Handwerksordnung) erhoben. Dessen Höhe und Bemessungsgrundlage werden jährlich von der Vollversammlung, dem obersten Entscheidungsgremium der Handwerkskammer, beschlossen. Er setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem gewinnabhängigen Zusatzbeitrag zusammen.
 

 

Sie haben noch Fragen zu Ihrem Handwerkskammerbeitrag?

Dann senden Sie uns gerne eine E-Mail an beitrag@hwk-schwaben.de.