Handwerksrolle und Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen GewerbeMitglied werden
Ich möchte mich selbständig machen. Was muss ich beachten?
Die Handwerkskammer ist für Sie zuständig, wenn Sie sich in einem Handwerksberuf oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe selbständig machen möchten. Nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks, der Handwerksordnung (HwO), gibt es 53 zulassungspflichtige Handwerke, 42 zulassungsfreie Handwerke und 52 handwerksähnliche Gewerbe. Sie finden diese nachfolgend in den Anlagen A und B1 und B2.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Wenn Sie einen Handwerks- oder handwerksähnlichen Betrieb eröffnen wollen, können Sie dies nur, wenn Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.
Für die Ausübung der Handwerke bzw. handwerksähnlichen Gewerbe gelten unterschiedliche Anforderungen:
Wollen Sie sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk der Anlage A betätigen, ist die Eintragung in der Handwerksrolle erforderlich. Dazu müssen Sie in der Regel die Meisterprüfung in diesem Handwerk abgelegt haben. Eintragungsvoraussetzungen
Wollen Sie ein zulassungsfreies Handwerk der Anlage B 1 oder ein handwerksähnliches Gewerbe der Anlage B 2 ausüben, müssen Sie keine Qualifizierung vorweisen.
Wie lasse ich mich bei der Handwerkskammer eintragen?
Die Eintragung bei der Handwerkskammer erreichen Sie auf verschiedenen Wegen:
- Setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung, fordern die notwendigen Unterlagen an oder vereinbaren Sie gleich einen Gesprächstermin.
- Nutzen Sie unseren Internet-Service "Handwerksrolle online" und wickeln Sie Ihre Eintragung einfach und bequem übers Internet ab.
Unsere Ansprechpartner für Fragen zur Eintragung, Änderung oder Löschung bzw. Fragen zur Firmierung:
Stefanie Bosch
Landkreise Augsburg und Lindau
Nina Reitner
Landkreise Ostallgäu und Donau-Ries, Stadt Memmingen
Betriebsdatenbank
Reiner Wiedemann
Stadt Augsburg und Stadt Kaufbeuren
Walther Katharina
Landkreise Aichach-Friedberg und Unterallgäu
Ramona Fund
Landkreise Neu-Ulm und Günzburg, Stadt Kempten
Sait Icboyun
Landkreise Oberallgäu und Dillingen