ÜLU - Angebote
Bekanntmachungen
Rechtsgrundlage
Die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen wird vom Berufsbildungsausschuss sowie im Anschluss von der Vollversammlung der Handwerkskammer für Schwaben beschlossen und gem. § 106 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 1 Nr. 10 der HwO rechtsaufsichtlich durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie genehmigt. Diese genehmigten Beschlüsse sind in den für die Bekannmachung der HWK bestimmten Organe zu veröffentlichen.
Bis 2007 erfolgte die Veröffentlichung ausschließlich und im kompletten Wortlaut über die Deutsche Handwerkszeitung (DHZ).
Seit 2008 wird die Veröffentlichung der genehmigten Beschlüsse in der DHZ angekündigt, in einer Datenbank dokumentiert und auf der Homepage nebenstehend bekanntgegeben.