Leichte SpracheErklärungen zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
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Die Webseite von der Handwerks∙kammer soll barrierefrei sein.
Es gibt Regeln für die Barriere∙freiheit im Internet.
Diese Regeln stehen in einer Verordnung.
Die Verordnung heißt:
Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung 2.0.
Die Kurzform heißt: BITV 2.0.
Die Handwerks∙kammer will diese Regeln einhalten.
Deshalb haben Experten diese Webseite geprüft.
Das Ergebnis ist:
Wir halten schon viele Regeln ein.
Aber manche Bilder oder Texte auf dieser Seite
sind noch nicht barrierefrei.
Wir tauschen die Bilder und Texte noch aus.
Barrierefreie Angebote
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- Die Bedienung fällt Ihnen schwer.
- Sie können den Inhalt nicht gut verstehen.
Dann melden Sie uns bitte die Barriere.
Nur so können wir unsere Seite verbessern.
Wir antworten Ihnen innerhalb von 4 Wochen.
Vielleicht hilft Ihnen die Antwort nicht.
Dann können Sie sich hier melden:
- Behinderten∙beauftragter in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis
- Durchsetzungs∙stelle Bayern
Durchsetzungs∙stelle Bayern
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet in Standardsprache: Durchsetzungs- und Überwachungs-Stelle
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