Kurz notiert
Ausgeweitete Ausbildungshilfen wichtiges Signal an die Betriebe
Mitte März hat die Bundesregierung beschlossen, das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ zu verlängern, zu erhöhen und mehr Betrieben als bisher zugänglich zu machen. Konkret wird das Programm nun bis Ende 2021 verlängert, der Zugang auf das Niveau der Überbrückungshilfe III angepasst und damit erleichtert, die Ausbildungsprämie (plus) verdoppelt, die Übernahmeprämie erweitert, ein Sonderzuschuss für Kleinstbetriebe eingeführt, die Vergütung der Ausbilder bezuschusst und die Prüfungsvorbereitung gefördert. Das sind substanzielle Verbesserungen, die das Ausbildungsengagement der Betriebe würdigen und sie zu dessen Fortsetzung ermutigen sollen. Denn Bildungsverlierer und weiter zunehmende Fachkräfteengpässe müssen vermieden werden.
Staatliche Unterstützung für Brauereigaststätten endlich deutlich verbessert
Die Bundesregierung hat Ende Februar die Überbrückungshilfe III und Mitte März die November- und Dezemberhilfen für Brauereigaststätten verbessert. Überschüssiges Fassbier kann nun im Rahmen der Fixkosten bei der Überbrückungshilfe geltend gemacht werden. Zudem erhalten die Brauereigasthöfe nun vollen Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen. Damit können sich nun auch diese Betriebe Umsätze für November und Dezember zu 75 Prozent erstatten lassen. Auch sie werden jetzt nach Bäckereien, Konditoreien und Metzgereien mit angeschlossenem Gastronomiebetrieb den übrigen Gaststätten gleichgestellt. Diese richtigen Beschlüsse waren längst überfällig.
Handwerk begrüßt Ankündigung weiterer Bürokratieentlastungen
Laut Medienberichten haben sich Union und SPD Anfang März auf weitere Bürokratieentlastungen verständigt. Sie sollen noch vor der Bundestagwahl beschlossen werden. Insgesamt seien 22 Maßnahmen vorgesehen. Im Zentrum stehe ein Basisregister für Unternehmensstammdaten. Damit sollen Betriebe bei Anträgen und Statistikmeldungen nicht mehr alle Daten von Neuem eintragen müssen. Behörden könnten stattdessen auf dieses neu zu schaffende Zentralregister zugreifen. Nach dem Bürokratieentlastungsgesetz III hatte die Bundesregierung weitere Entlastungen noch während ihrer laufenden Amtsperiode angekündigt. Diese müssen nun schnell kommen. Sie wären ein Zeichen an die Betriebe, ihnen den Weg aus der Corona-Pandemie mit weniger Bürokratie etwas zu erleichtern.