Kurz notiert
Kfz-Steuer für leichte Nutzfahrzeuge sinkt
Der Bundesrat hat Anfang Oktober das vom Bundestag beschlossene 7. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes bestätigt. Damit wird u. a. eine Sonderregelung abgeschafft. Diese besagt, dass bisher leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht wie Pkw besteuert werden mussten, wenn sie mehr als drei Sitze haben und die Fläche zur Beförderung von Personen größer ist als jene zur Beförderung von Gütern. Diese Regelung führte zu einer höheren Besteuerung. Wollte ein Betrieb ein anderes Flächenverhältnis nachweisen, musste er zudem sein Fahrzeug beim Zoll vorführen und Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, um das Fahrzeug wie ein Lkw besteuern zu lassen. Das Handwerk hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Regelung nun fällt.
Sanierung insolvenzgefährdeter Betriebe soll erleichtert werden
Die Bundesregierung hat Mitte Oktober einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das Sanierungs- und Insolvenzrecht fortentwickelt werden soll. Hintergrund ist die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz, die in nationales Recht umgesetzt werden muss. Künftig sollen Betriebe noch vor einem drohenden Insolvenzverfahren saniert werden können. Das soll möglich sein, wenn mindestens drei Viertel der Gläubiger einem Restrukturierungsplan zustimmen. Mit dieser neuen Regelung könnten angeschlagene Betriebe leichter gerettet und Interessen von Gläubigern gewahrt werden. Wenn das Gesetz vom Parlament beschlossen wird, soll es im Januar 2021 in Kraft treten. Damit würde es sich nahtlos an den endenden Insolvenzschutz anschließen. Zu dieser teilweise noch laufenden Aussetzung der Insolvenzpflicht finden Sie hier die Position der HWK Schwaben.
Corona-Überbrückungshilfen sollen ausgeweitet werden
Medienberichten zufolge plant das Bundeswirtschaftsministerium, die Überbrückungshilfen besonders für stark von der Corona-Pandemie betroffene Branchen bis Ende Juni 2021 zu verlängern und sie über die bisherigen Fixkosten hinaus auszudehnen. Details seien noch offen und würden zunächst mit den Ländern und innerhalb der Regierung abgestimmt. Damit folgt das Wirtschaftsministerium mit seinem Plan im Grundsatz den Forderungen des Handwerks.
Plan zu Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten zunächst gestoppt
Das Bundesarbeitsministerium hat den Entwurf für ein Mobile-Arbeit-Gesetz vorgelegt. Der Vorschlag beinhaltet einen Rechtsanspruch auf mindestens 24 Tage mobiles Arbeiten pro Jahr, wenn dies im Einzelfall möglich ist. Arbeitgeber sollen dies nur ablehnen können, wenn organisatorische oder betriebliche Gründe hierfür nachgewiesen werden können. Aus Handwerkssicht würde der Entwurf einerseits Arbeitnehmerinteressen schützen. Andererseits würde er mehr Bürokratie verursachen und die unternehmerische Freiheit einschränken. Allerdings hat das Kanzleramt die Abstimmung zwischen den Ministerien zunächst verhindert, da ein Rechtsanspruch auf mobile Arbeit nicht im Koalitionsvertrag enthalten sei. Die Ressortabstimmung ist jedoch notwendig, um den Gesetzentwurf im Bundeskabinett zu beschließen und ihn dem Parlament zur Beratung und Abstimmung zuzuleiten.