Information zur finanziellen Förderung von AusbildungsbetriebenFit for Work - Chance Ausbildung
Die Ausbildungsinitiative „Fit for Work-Chance Ausbildung“ der Bayerischen Staatsregierung ist eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für Betriebe, die Jugendliche mit verringerten Chancen auf dem Ausbildungsmarkt ausbilden. Voraussetzung hierfür ist der Sitz oder die Niederlassung des Betriebs in Bayern.
Laufzeit und Voraussetzungen
Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus der Zielgruppe (siehe unten), die frühestens am 01.08. des jeweiligen Ausbildungsjahres ihre Ausbildung begonnen haben, mit einem Zuschuss in Höhe von 360 Euro monatlich. Der Bewilligungszeitraum ist unabhängig von der für den jeweiligen Beruf geregelten Ausbildungsdauer auf längstens 16 Monate beschränkt.
Zur förderfähigen Zielgruppe zählen u.a.:
- Junge Menschen, die im Kalenderjahr ihres Schulaustritts eine berufliche Ausbildung beginnen und den Ausbildungsvertrag frühestens am 1. August und spätestens am 31. Dezember dieses Jahres abschließen konnten (Ausnahme: mittlerer Schulabschluss oder höher).
- Junge Menschen ohne Schulabschluss oder aus Praxisklassen
- Sog. Altbewerber (Schulentlassungsjahr im Kalenderjahr vor Ausbildungsbeginn) mit höchstens qualifizierendem Abschluss der Mittelschule
- Junge Menschen aus Berufsintegrationsklasse (BIK, BIK/V), Berufsintegrationsjahr (BIJ), Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder eine Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA-Klasse)
- Junge Menschen, die auf Unterstützung durch Assistierte Ausbildung (AsA) angewiesen sind
- Teilzeitauszubildende
Das 25. Lebensjahr darf am Tag des Ausbildungsbeginns noch nicht vollendet sein, ausgenommen bei Auszubildenden in Teilzeit.
Förderfähig sind jungen Menschen mit deutscher oder EU-Staatsbürgerschaft sowie junge Menschen aus Drittstaaten mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus. Zu Letzteren zählen auch Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis. Förderfähig sind zudem auch junge Menschen, die sich in Deutschland aufgrund einer Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG aufhalten.
Bitte beachten Sie zudem die Informationen zur förderfähigen Zielgruppe sowie die aktuellen Förderhinweise: Homepage der Fördermaßnahme.
Zu den Anträgen und Förderrichtlinien
→ Eine erste Einschätzung darüber, ob Ihr Antrag erfolgsversprechend ist und sich die Antragstellung lohnt, erfahren Sie nach Beantwortung einfacher Fragen über den Fördercheck.
Wichtige Hinweise zur Antragsstellung:
- Der Projektantrag kann ausschließlich über die Datenbank ESF Bavaria 2021 gestellt werden. Erforderliche Unterlagen sind elektronisch in gescannter Form einzureichen.
- Frist zur Antragsstellung: Der Förderantrag muss bis spätestens drei Monate nach Beginn der Berufsausbildung gestellt werden. Für junge Menschen, die durch Assistierte Ausbildung (AsA) unterstützt werden, spätestens drei Monate nach Vereinbarung der AsA.
- Wenn für dasselbe Ausbildungsverhältnis einen Zuschuss aus öffentlichen Mitteln gezahlt wird, ist keine Förderung möglich (Doppelförderung).
- Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn das förderfähige Ausbildungsverhältnis mindestens sechs volle Monate bestanden hat.
- Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Beendigung des Bewilligungszeitraums, wenn der Antragsstellende den Verwendungsnachweis beim ZBFS eingereicht und die Fördervoraussetzungen nachgewiesen hat.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Die Förderrichtlinien für Auszubildende, die frühestens am 01.06.2024 ihre Ausbildung begonnen haben, finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch, dass die Anträge spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn eim ZBFS eingehen müssen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren Ansprechpartnern oder beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth
Tel.: 0921 605-3388
E-Mail: esf@zbfs.bayern.de
Weitere Fördermöglichkeiten für die Ausbildung finden Sie hier.