Dem Handwerk droht neue EU-Bürokratie
Schon im April 2021 haben sich deutlich höhere Bürokratielasten für das Handwerk angedeutet. Die EU-Kommission schlug seinerzeit eine ausgeweitete Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vor. Nun aber gehen Änderungsvorschläge aus dem EU-Parlament noch deutlich weiter. Die Zeit drängt: Bis Mitte März will sich das Parlament positionieren. Daher hat sich die Handwerkskammer für Schwaben (HWK) Ende Januar an den schwäbischen Europaabgeordneten Markus Ferber gewandt.
HWK: Keine neuen Belastungen und Benachteiligungen für KMU
HWK-Präsident Hans-Peter Rauch erklärt, worauf es ihm besonders ankommt: „Eine Berichtspflicht darf es weiterhin nur für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten geben. Zwar plant die Kommission auch einen vereinfachten Offenlegungsstandard. Dieser muss aber tatsächlich bürokratiearm sein und für den Mittelstand freiwillig bleiben.“
HWK-Hauptgeschäftsführer Ulrich Wagner macht darauf aufmerksam, dass nicht nur viele Unternehmen direkt von einem ausgeweiteten Anwendungsbereich der Richtlinie betroffen wären, sondern noch viel mehr kleinere Betriebe auf indirekte Weise. Daher fordert Wagner: „Für das Handwerk darf keine neue Bürokratie aus der Nachweispflicht von größeren Geschäftspartnern entstehen. Zudem muss die EU sicherstellen, dass Handwerksbetriebe weder im Fördergeschäft noch bei der Kreditvergabe benachteiligt werden.“
Ferber will Probleme für das Handwerk abwenden
Markus Ferber sichert dem Handwerk seine Unterstützung zu. Er teile die Forderungen der HWK Schwaben und sei bereits im Parlament aktiv geworden. So habe er als Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand gemeinsam mit anderen Kollegen der EVP-Fraktion Änderungsanträge zum Kommissionvorschlag eingebracht. Damit werde versucht, die genannten Probleme zu beheben.
Für Rauch ist das zwingend notwendig, zumal das Handwerk ohnehin auf Nachhaltigkeit setze. „Gerade das Handwerk ist es, das Klimaschutzmaßnahmen umsetzt. Die EU soll die Betriebe einfach ihre Arbeit machen lassen, statt sie mit neuer Bürokratie davon abzuhalten. Damit ist dem Klimaschutz mehr geholfen“, so Rauch.
Nach der Positionierung des Parlaments sollen im April die Verhandlungen mit der Kommission und dem Ministerrat beginnen. Die HWK Schwaben wird aufmerksam und kritisch die weitere Diskussion verfolgen.
Vorschlag der EU-Kommission kurz erklärt
Die bisherige Richtlinie zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen (NFRD) soll als neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Unternehmen (CSRD) fortgeführt und deutlich ausgeweitet werden. Bisher gilt ein Anwendungsbereich für Unternehmen ab 500 Beschäftigten. Künftig sollen neben allen börsennotierten Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten auch jene Unternehmen einbezogen werden, die zwei der drei folgenden Schwellenwerte überschreiten: 250 Beschäftigte, 40 Mio. Euro Umsatz, 20 Mio. Euro Bilanz. Damit will die Kommission erreichen, dass mehr Kapital in nachhaltige Investitionen gelenkt wird. Diese nachhaltige Finanzierung soll dazu beitragen, die EU-Klimaschutzziele zu erreichen.