Windräder
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Beschlüsse zu Klimaschutz und Versorgungssicherheit

Einseitige Festlegung auf E-Antriebe bei Fahrzeugen problematisch

Europaparlament und Ministerrat haben sich im Juni zu einem Verordnungsentwurf der EU-Kommission positioniert, der die CO2-Grenzwerte für Fahrzeuge regeln soll. Der Entwurf ist Teil des Klimapakets „Fit for 55“. Parlament und Rat sprechen sich ebenfalls dafür aus, dass bis 2035 neuzugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen kein CO2 mehr ausstoßen dürfen. Damit könnten in 13 Jahren keine Neufahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren mehr zugelassen werden. Das Parlament will auch CO2-freie synthetische Kraftstoffe für Verbrennungsmotoren der genannten Fahrzeugklassen ausschließen. Mit dieser Position legt sich das Parlament einseitig auf E-Antriebe fest. Dagegen fordert der Rat von der Kommission zumindest, Ausnahmen für E-Fuels zu prüfen. Kämen diese Ausnahmen nicht, widerspräche dies der vom Handwerk immer wieder geforderten Technologieoffenheit. Doch diese Offenheit ist nötig, damit genügend leistungsfähige und bezahlbare Fahrzeuge auf dem Markt verfügbar sind.



Kohlekraftwerke in Reserve tragen zu sicherer Stromversorgung bei

Die Bundesregierung hat Anfang Juni den Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem vorwiegend Kohlekraftwerke als Reserve bereitgehalten werden sollen. Damit setzt die Bundesregierung einen Beschluss des Koalitionsausschusses von Ende März um. Der Entwurf sieht vor, dass im Falle ausbleibender Gaslieferungen aus Russland stillgelegte Kohlekraftwerke wieder in Betrieb genommen werden können. Das verknappte Gas könnte somit von der Stromerzeugung abgezogen werden, um Haushalte und Unternehmen weiter sicher zu versorgen. Die Regelungen sollen bis März 2024 befristet sein – jenem Zeitpunkt, zu dem die Bundesregierung Deutschland unabhängig von russischem Gas machen will. Angesichts der bereits reduzierten Gaslieferungen aus Russland und der deshalb bereits ausgerufenen Alarmstufe des Notfallplans Gas muss das Gesetz nun schnell im Parlament beschlossen und umgesetzt werden. Dass die Bundesregierung die Chance vertan hat, auch die noch laufenden und kürzlich abgeschalteten Kernkraftwerke weiter oder wieder befristet für die Stromerzeugung zu nutzen, könnte sich als Fehler erweisen.



Mehr regional erzeugter Windstrom unterstützt stabile Energieversorgung

Mitte Juni hat die Bundesregierung den Entwurf für das Wind-an-Land-Gesetz beschlossen. Es gehört zum Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung. Mit diesem Gesetzentwurf sollen zum einen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen beschleunigt werden. Zum anderen bricht der Entwurf das Ziel auf die Bundesländer herunter, bis 2032 zwei Prozent der Landesfläche für Windräder vorzusehen. Für Bayern sind 1,8 Prozent geplant. Wird dieses Ziel erreicht, können laut Gesetzentwurf landesrechtliche Vorgaben wie die 10-H-Regel bestehen bleiben. Dass die für die Windkraft bereitgestellte Landesfläche in Bayern von derzeit 0,5 Prozent innerhalb von zehn Jahren auf 1,8 Prozent erhöht werden soll, würde zu mehr regional erzeugtem und erneuerbarem Strom führen. Das wäre ein Beitrag nicht nur für mehr Klimaschutz, sondern auch zur Versorgungssicherheit. Darauf sind viele Handwerksbetriebe zwingend angewiesen. Tritt dieses Gesetz so in Kraft, muss die Bayerische Staatsregierung alles unternehmen, um dieses Ziel zu erreichen.

Joachim Schneider

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