Baugesetzbuch-Novelle
Baugesetzbuch-Novelle soll das Bauen beschleunigen
Am 4. September 2024 wurde vom Bundeskabinett eine neue Baugesetzbuch-Novelle (BauGB) als Teil der sogenannten Wachstumsinitiative beschlossen. Sie enthält mehrere wichtige Neuerungen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Wohnungsbaus sowie zur Stärkung der Stadtentwicklung. Die Neuerungen müssen noch vom Bundestag beraten werden, sollen aber noch dieses Jahr in Kraft treten. Hier sind die wichtigsten Punkte der Reform:
Erleichterungen im Wohnungsbau
Eine zentrale Neuerung betrifft die Möglichkeit, Gebäude einfacher zu erweitern. Aufstockungen – das Hinzufügen weiterer Stockwerke auf bestehende Gebäude – sollen künftig nicht mehr nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt möglich sein, sondern flächendeckend. Dies soll sowohl quartiersweise als auch stadtweit geschehen können, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Auch die Verdichtung in bereits bestehenden Wohngebieten wird erleichtert. Familien, die große Grundstücke besitzen, können einfacher ein weiteres Gebäude auf ihrem Grundstück errichten, beispielsweise in zweiter Reihe oder in Höfen.
Beschleunigung des Wohnungsbaus
Ein weiterer Punkt ist der sogenannte Bau-Turbo (§ 246e BauGB), der den Wohnungsbau insbesondere in Regionen mit hoher Nachfrage ankurbeln soll. Diese Sonderregelung erlaubt es, Projekte ohne den üblichen Bebauungsplan zu realisieren. Neu ist, dass die jetzige Regelung eine längere Befristung bis 2027 vorsieht.
Stärkere Handlungsfreiheit für Kommunen
Ein wichtiges Ziel der Novelle ist es, den Gemeinden mehr Einfluss auf die Stadtentwicklung zu geben. So werden die kommunalen Vorkaufsrechte gestärkt, damit Städte und Gemeinden besser auf die Entwicklung ihrer Gebiete Einfluss nehmen können. Zudem erhalten Kommunen erweiterte Möglichkeiten, Flächen für den sozialen Wohnungsbau zu sichern. Der sogenannte Umwandlungsschutz, der verhindert, dass Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, soll ebenfalls bis Ende 2027 verlängert werden.
Vereinfachungen bei der Bauleitplanung
Neben der Förderung des Wohnungsbaus sollen auch die Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. So sollen Gemeinden künftig Bebauungspläne innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschluss der Beteiligungsverfahren veröffentlichen. Auch der Umfang der Umweltberichte, die im Rahmen der Bauleitplanung notwendig sind, wird auf das Wesentliche reduziert. Die sogenannte Innovationsklausel erlaubt es, veraltete Bebauungspläne schneller an moderne Baunutzungsverordnungen anzupassen. Darüber hinaus wird die Digitalisierung vorangetrieben: Künftig sollen Flächennutzungs- und Bebauungspläne auch digital bekannt gemacht werden.
Zwischenfazit
Die HWK Schwaben unterstützt die Grundanliegen des Entwurfs für das „Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“, um das BauGB zu modernisieren. Es ist aktuell richtig, Maßnahmen umzusetzen, die das Planen und Bauen beschleunigen, den Wohnungsbau erleichtern und den Klimaschutz in der Bauplanung weiterentwickeln.
Zu den richtigen Ansätzen der Novelle müssen aber auch die Belange ansässiger Gewerbebetriebe – die unverzichtbar für Wohnungsbau, Transformation und Energiewende in Städten und Gemeinden sind – stärker berücksichtigt werden. Nur Städte und Gemeinden mit „kurzen Wegen“, wohnortnahen Arbeitsplätzen und verbrauchernahen Angeboten von Versorgung und Diensten für Transformation und Energiewende bieten die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung.
Stand: 25.09.24