WerbemittelportalAchtung: Auslaufende Nutzungsrechte
Die Imagekampagne des Handwerks ist ab Januar 2020 in die nächste Runde gegangen.
Damit laufen die Nutzungsrechte der alten Motive aus. Das bedeutet, dass die alten Kampagnenmaterialien ab Januar 2020 nicht mehr verwendet werden dürfen.
Faustregel:
- Materialien mit Kampagnen-Sprüchen auf blauem Hintergrund dürfen uneingeschränkt weiter verwendet werden.
- Materialien aus der ersten Kampagnenstaffel mit Fotomotiven, Video und Ton hingegen dürfen ab 2020 nicht mehr eingesetzt werden.
Betriebe werden gebeten, betreffende Materialien nicht mehr zu verwenden und von ihrer Internetseite, ihren Social-Media-Accounts oder aus ihren Betriebsräumen zu entfernen. Ansonsten können rechtliche Abmahnungen nicht ausgeschlossen werden.
Vor allem von Internetseiten sind sie zu entfernen, um rechtliche Abmahnungen zu vermeiden.
Handwerksbetriebe können stattdessen die neuen Kampagnenmotive verwenden. Mitte Februar 2020 sind die nächsten neuen Bildmotive der dritten Kampagnenstaffel erschienen, die dann wieder für fünf Jahre eingesetzt werden können.
Detailinformationen zum Nutzungszeitraum der einzelnen Kampagnenelemente sind online im Werbemittelportal zu finden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.